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610.500 StBG CH-BS

§ 22 Staatsbeitragsgesetz (StBG) - Rechtsmittel

Sicherung des Beitragszwecks, Verjährung und Rechtsmittel
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§ 22 StBG · Rechtsmittel

1. Verfügungen, die in Anwendung dieses Gesetzes getroffen werden, können mit Rekurs nach den allgemeinen Bestimmungen angefochten werden.

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