610.500
StBG
CH-BS
§ 22 Staatsbeitragsgesetz (StBG) - Rechtsmittel
Sicherung des Beitragszwecks, Verjährung und Rechtsmittel
§ 22 StBG · Rechtsmittel
1. Verfügungen, die in Anwendung dieses Gesetzes getroffen werden, können mit Rekurs nach den allgemeinen Bestimmungen angefochten werden.