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610.500 StBG CH-BS

§ 2 Staatsbeitragsgesetz (StBG) - Arten von Staatsbeiträgen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 StBG · Arten von Staatsbeiträgen

1. Staatsbeiträge werden als Finanzhilfe oder Abgeltung gewährt.

2. Sie können namentlich in Form von nichtrückzahlbaren Geldleistungen, Vorzugsbedingungen bei Darlehen, Nutzungsrechten, Bürgschaften und Garantien geleistet werden.

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