610.200
FVKG
CH-BS
§ 19 Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz (FVKG) - Tätigkeitsbericht
Verfahren
§ 19 FVKG · Tätigkeitsbericht
1. Die Finanzkontrolle erstattet der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission zuhanden des Grossen Rats, dem Regierungsrat sowie dem Gerichtsrat jährlich einen Tätigkeitsbericht, in dem sie über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Prüftätigkeit sowie über wichtige Feststellungen und Beurteilungen informiert.