Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
610.200 FVKG CH-BS

§ 1 Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz (FVKG) - Zweck

Zweck, Stellung und Organisation der Finanzkontrolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 FVKG · Zweck

1. Die Finanzkontrolle gewährleistet die unabhängige Aufsicht über die Haushaltsführung des Kantons. Sie nimmt die Aufgabe einer Verwaltungskontrolle wahr, indem sie das staatliche Handeln auf seine Wirksamkeit und Effizienz überprüft.

Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz (FVKG) - Zweck § 2 FVKG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →