610.150
InkaV
CH-BS
§ 3 Verordnung über das zentrale Forderungsinkasso (Inkassoverordnung, InkaV) - Aufgaben der zentralen Inkassostelle
§ 3 Inkassoverordnung, InkaV · Aufgaben der zentralen Inkassostelle
1. Die zentrale Inkassostelle sorgt für eine effiziente, systematische und einheitliche Durchsetzung und Bewirtschaftung der Forderungen und Verlustscheine. Sie leitet und begleitet die dafür notwendigen Verfahren.
2. Zu den Aufgaben der zentralen Inkassostelle gehören insbesondere
a) die Einleitung und Fortführung von Betreibungs- und Arrestverfahren;
b) die Einreichung von Eingaben in Konkurs- und Nachlassverfahren;
c) die Bewirtschaftung von Pfändungs- und Konkursverlustscheinen;
d) die Vornahme von Forderungseingaben im Rahmen des öffentlichen Inventars und des Schuldenrufs gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht.