Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
610.100 FHGLBF CH-BS

§ 2 Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (61 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Finanzhaushaltgesetz, FHG · Geltungsbereich

1. Es gilt für die kantonalen Behörden und die Verwaltung einschliesslich deren unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Gerichte. Vorbehalten bleiben anderslautende gesetzliche Bestimmungen.

← § 1 Finanzhaushaltgesetz, FHG Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG) - Gegenstand § 3 Finanzhaushaltgesetz, FHG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →