576.950
CH-BS
Art. 3 Vereinbarung zwischen dem Präfekten des Departements Haut-Rhin und dem Kanton Basel-Stadt über die gegenseitige Information über Gefahren und Schäden, die sich auf das Hoheitsgebiet des Nachbarstaates auswirken können
Art. 3 Vereinbarung zwischen dem Präfekten des Departements Haut-Rhin und dem Kanton Basel-Stadt über die gegenseitige Information über Gefahren und Schäden, die sich auf das Hoheitsgebiet des Nachbarstaates auswirken können
1. Meldeköpfe sind
- Für die nordwestschweizerischen Kantone die Polizeieinsatzzentrale der Kantonspolizei Basel-Stadt
aus der Schweiz
Telefon 061/267 73 01
Telex 96 55 11
Telefax 061/267 73 02
aus Frankreich
Telefon 0041/61/267 73 01
Telex 045/96 55 11
Telefax 0041/61/267 73 02
- Für das Departement Haut-Rhin das Centre de Secours in St-Louis
aus der Schweiz
Telefon 068/67 10 33
Telex -
Telefax 89 67 50 15
aus Frankreich
Telefon 67 10 33
Telex -
Telefax 67 50 15
2. Zwischen den Meldeköpfen wird je eine direkte Telefonstandleitung mit der Möglichkeit der Telefaxübertragung eingerichtet.
3. Jede Seite trägt die Kosten für die Leitung auf ihrem Gebiet.
4. Die Verbindungen sollen dem jeweils neuesten Stand der Technik entsprechen.
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Kanton Basel-Stadt 576.950
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