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Art. 3 Vereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Kanton Basel-Stadt über die gegenseitige Information bei Gefahren und Schäden, die sich auf das Hoheitsgebiet des Nachbarstaates auswirken können

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Art. 3 Vereinbarung zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Kanton Basel-Stadt über die gegenseitige Information bei Gefahren und Schäden, die sich auf das Hoheitsgebiet des Nachbarstaates auswirken können

1. Meldeköpfe sind

- Für den Landkreis Lörrach und die Polizeidirektion Lörrach

aus der Schweiz

Telefon 0049/7621/17 62 60

Telex 77305/pdloed

Telefax 0049/7621/17 62 20 oder 17 62 75

aus Deutschland

Telefon 07621/17 62 60

Telex 77305/pdloe

Telefax 07621/17 62 20 oder 17 62 75

- Für den Kanton Basel-Stadt und die Polizeieinsatzzentrale Basel-Stadt

aus der Schweiz

Telefon 061/267 73 01

Telex 96 55 11

Telefax 061/267 73 02

aus Deutschland

Telefon 0041/61/267 73 01

Telex 045/96 55 11

Telefax 0041/61/267 73 02

2. Zwischen den Meldeköpfen wird je eine direkte Telefonstandleitung mit der Möglichkeit der Telefaxübertragung eingerichtet. Jede Seite trägt die Kosten für die Leitung auf ihrem Gebiet. Die Verbindungen sollen dem jeweils neuesten Stand der Technik entsprechen.

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