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576.180 KGV CH-BS

§ 2 Verordnung über den Kulturgüterschutz (KGV) - Begriffe

Allgemein
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§ 2 KGV · Begriffe

1. Es werden die Begriffe gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und Notlagen (Kulturgüterschutzgesetz, KGSG) vom 20. Juni 2014 verwendet.

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