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576.180 KGV CH-BS

§ 1 Verordnung über den Kulturgüterschutz (KGV) - Gegenstand und Geltungsbereich

Allgemein
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§ 1 KGV · Gegenstand und Geltungsbereich

1. Die Verordnung regelt den Schutz der Kulturgüter auf dem Gebiet des Kantons.

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