576.170
GebVZK
CH-BS
§ 7 Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz (GebVZK) - Mehrwertsteuer
§ 7 GebVZK · Mehrwertsteuer
1. Die Gebührenansätze berücksichtigen keine Mehrwertsteuer. Untersteht eine Leistung der Mehrwertsteuer, so wird diese zuzüglich erhoben.