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576.170 GebVZK CH-BS

§ 7 Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz (GebVZK) - Mehrwertsteuer

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§ 7 GebVZK · Mehrwertsteuer

1. Die Gebührenansätze berücksichtigen keine Mehrwertsteuer. Untersteht eine Leistung der Mehrwertsteuer, so wird diese zuzüglich erhoben.

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