576.170
GebVZK
CH-BS
§ 3 Gebührenverordnung für den Zivil- und Kulturgüterschutz (GebVZK) - Umtriebsgebühr periodische Schutzraumkontrolle
§ 3 GebVZK · Umtriebsgebühr periodische Schutzraumkontrolle
1. Die zuständige Stelle erhebt bei periodischen Schutzraumkontrollen eine Umtriebsgebühr in der Höhe von Fr. 200 für jeden vergeblichen Kontrollgang, wenn sie vorgängig einen Termin für eine periodische Schutzraumkontrolle vereinbart hat und ihr zu diesem Zeitpunkt die Kontrolltätigkeit in der zu kontrollierenden Liegenschaft verunmöglicht wird.