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576.150 VZS CH-BS

§ 9 Verordnung über den Zivilschutz (VZS) - Ersatzbeitrag nicht erstellte Schutzplätze

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§ 9 VZS · Ersatzbeitrag nicht erstellte Schutzplätze

1. Der Ersatzbeitrag pro nicht erstellten Schutzplatz beträgt Fr. 1'400.

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