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576.150 VZS CH-BS

§ 5 Verordnung über den Zivilschutz (VZS) - Zustimmung Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für freiwilligen Schutzdienst

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§ 5 VZS · Zustimmung Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für freiwilligen Schutzdienst

1. Wer freiwillig Schutzdienst leisten will, bringt mit dem Gesuch die schriftliche Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers bei.

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