576.150
VZS
CH-BS
§ 5 Verordnung über den Zivilschutz (VZS) - Zustimmung Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für freiwilligen Schutzdienst
§ 5 VZS · Zustimmung Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für freiwilligen Schutzdienst
1. Wer freiwillig Schutzdienst leisten will, bringt mit dem Gesuch die schriftliche Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers bei.