575.100
CH-BS
§ 8 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe - Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit
§ 8 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe · Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit
1. Die Verordnung über den Wehrpflichtersatz vom 14. Januar 1997 wird aufgehoben.
2. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf den 1. Januar 2004 wirksam.