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§ 8 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe - Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit

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§ 8 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe · Aufhebung bisherigen Rechts und Wirksamkeit

1. Die Verordnung über den Wehrpflichtersatz vom 14. Januar 1997 wird aufgehoben.

2. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf den 1. Januar 2004 wirksam.

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