569.500
CH-BS
§ 10 Plakatverordnung - V. Konzessionsgebühr
§ 10 Plakatverordnung · V. Konzessionsgebühr
1. Die Konzessionsgebühr wird im Rahmen der Gesetzgebung über die Allmendgebühren in den Ausschreibungsunterlagen oder nach den Angeboten der interessierten Unternehmen festgesetzt.