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§ 10 Plakatverordnung - V. Konzessionsgebühr

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§ 10 Plakatverordnung · V. Konzessionsgebühr

1. Die Konzessionsgebühr wird im Rahmen der Gesetzgebung über die Allmendgebühren in den Ausschreibungsunterlagen oder nach den Angeboten der interessierten Unternehmen festgesetzt.

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