Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
569.110 CH-BS

Zuständigkeit

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

1. Zuständig für den Vollzug des FTG ist das Erziehungsdepartement. Vorbehalten sind die Aufgaben, welche das Gesetz der Medienkommission zuweist.

2. Das Erziehungsdepartement ist mit einem Mitglied in der Medienkommission vertreten.

1. Folgende Gebühren werden erhoben

a) Freigabeentscheide mit Visionierung CHF 400,

b) Freigabeentscheide ohne Visionierung nach Aufwand, mindestens CHF 100,

c) andere Entscheide und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vollzug des FTG: pro angebrochene Stunde ein Stundenansatz von CHF 100.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →