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569.100 FTG CH-BS

§ 14 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) - Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 14 FTG · Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Übertretungsstrafgesetz vom 15. Juni 1978 wird wie folgt geändert

2. Das Gesetz vom 21. März 1963 betreffend Einführung des Bundesgesetzes über das Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. September 1962 wird aufgehoben.

3. Das Gesetz betreffend die Vorführung von Filmen vom 11. Februar 1971 wird aufgehoben.

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