Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
569.100 FTG CH-BS

§ 12 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) - Rechtsmittel

Medienkommission
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 FTG · Rechtsmittel

1. Gegen Entscheide der Medienkommission kann Rekurs an das Verwaltungsgericht erhoben werden.

2. Wird die Medienkommission gemeinsam mit anderen Kantonen geführt, bestimmt die Vereinbarung den Rechtsweg.

← § 11 FTG Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) - Zweck § 13 FTG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →