Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
569.100 FTG CH-BS

§ 10 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) - Aufgabenbereich

Medienkommission
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§ 10 FTG · Aufgabenbereich

1. Die Medienkommission ist zuständig für

a) die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes;

b) die Festlegung von Altersgrenzen gemäss den §§ 4, 5 und 8;

c) die Anerkennung von Bewertungssystemen oder Herstellerempfehlungen.

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