563.500
PBVRTPOTP
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Bewilligung für die regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung (Personenbeförderungsverordnung, PBV) - Bewilligungsgesuche
Zuständigkeit und Verfahren
§ 4 Personenbeförderungsverordnung, PBV · Bewilligungsgesuche
1. Gesuche um Erteilung und Erneuerung von Bewilligungen sind dem Bau- und Verkehrsdepartement in zweifacher Ausfertigung spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt, auf welchen die Fahrten aufgenommen werden sollen, einzureichen.
2. Die Gesuche haben mindestens die im Anhang genannten Angaben zu enthalten.
3. Das Bau- und Verkehrsdepartement kann weitere Angaben verlangen, sofern diese für den Bewilligungsentscheid massgebend sind.