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563.280 CH-BS

§ 1 Tarifverordnung zum Taxigesetz (Taxitarifverordnung) - Zweck und Geltungsbereich

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§ 1 Taxitarifverordnung · Zweck und Geltungsbereich

1. Diese Tarifverordnung regelt die Preisgestaltung für Taxifahrten sowie die damit verbundene Bedienung des Taxameters.

2. In sämtlichen Preisen sind die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Trinkgeld inbegriffen.

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