563.250
CH-BS
§ 5 Prüfungsreglement zum Taxigesetz (Taxiprüfungsreglement) - Prüfungsmodalitäten
§ 5 Taxiprüfungsreglement · Prüfungsmodalitäten
1. Die Taxiprüfung setzt sich aus einer schriftlichen Theorieprüfung und einer praktischen Prüfung zusammen und dauert in der Regel je maximal 1.5 Stunden.
2. Die Prüfungen sind nicht öffentlich.
3. Die Prüfungssprache ist Deutsch.
4. Die theoretische und die praktische Prüfung sind innerhalb eines Jahres zu absolvieren. Die Frist beginnt mit Zustellung der Gesuchsunterlagen an die ASTAG zu laufen. Eine bereits bestandene Theorieprüfung verfällt nach Ablauf der Jahresfrist.