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563.250 CH-BS

§ 11 Prüfungsreglement zum Taxigesetz (Taxiprüfungsreglement) - Taxifahrbewilligung

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§ 11 Taxiprüfungsreglement · Taxifahrbewilligung

1. Nach bestandener Taxiprüfung erteilt die ASTAG eine von der Abteilung Verkehr ausgestellte provisorische Fahrbewilligung. Diese darf nur mit einer entsprechenden Kontrollkarte für Taxifahrten verwendet werden.

2. Nach Erhalt der Prüfungsunterlagen stellt die Abteilung Verkehr die definitive Taxifahrbewilligung aus.

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