563.250
CH-BS
§ 10 Prüfungsreglement zum Taxigesetz (Taxiprüfungsreglement) - Wiederholung der Prüfung
§ 10 Taxiprüfungsreglement · Wiederholung der Prüfung
1. Wer die theoretische oder die praktische Prüfung nicht besteht, kann die nicht bestandene Prüfung wiederholen.
2. Wer eine Prüfung zum zweiten Mal nicht besteht, wird für drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung, gesperrt. Für den dritten Versuch ist eine Neuanmeldung bei der ASTAG notwendig.
3. Wer eine Prüfung zum dritten Mal nicht besteht, wird gerechnet ab dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung, für ein Jahr zur Prüfungszulassung gesperrt. Nach Ablauf eines Jahres kann bei der Abteilung Verkehr ein neues Gesuch um Zulassung zur Taxiprüfung gestellt werden.