563.250
CH-BS
§ 1 Prüfungsreglement zum Taxigesetz (Taxiprüfungsreglement) - Zweck und Geltungsbereich
§ 1 Taxiprüfungsreglement · Zweck und Geltungsbereich
1. Die kantonale Taxiprüfung dient dem Nachweis der einwandfreien Berufsausübung und ist Voraussetzung zum Erwerb der kantonalen Taxifahrbewilligung.
2. Im Taxiprüfungsreglement werden die Zuständigkeiten und die Aufgaben, die Prüfungsmodalitäten, der Prüfungsinhalt und -ablauf sowie die wesentlichen Kriterien der theoretischen und praktischen Taxiprüfung geregelt.