563.200
CH-BS
§ 16 Gesetz betreffend das Erbringen von Taxidienstleistungen (Taxigesetz) - Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 16 Taxigesetz · Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
1. Taxigesetz
Das Gesetz über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz) vom 17. Januar 1996 wird aufgehoben.
2. Übertretungsstrafgesetz
Das Übertretungsstrafgesetz vom 15. Juni 1978 wird wie folgt geändert
Es wird folgender neuer § 23b eingefügt
§ 23b. Taxidienstleistungen
¹ Wer den kantonalen Vorschriften betreffend das Erbringen von Taxidienstleistungen zuwiderhandelt.