563.150
CH-BS
§ 5 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) - Entscheid über die Zulassung zur Wirtefachprüfung
§ 5 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) · Entscheid über die Zulassung zur Wirtefachprüfung
1. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheidet über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Wirtefachprüfung. Es bestätigt den Prüfungstermin.
2. Kandidatinnen und Kandidaten müssen die Prüfungsgebühr vor Beginn der Wirtefachprüfung bezahlt haben. Kann die Kandidatin oder der Kandidat diesen Zahlungsnachweis nicht erbringen, wird sie oder er von der Prüfung ausgeschlossen.