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563.150 CH-BS

§ 4 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) - Zulassungsbedingungen zur ergänzenden Prüfung

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§ 4 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) · Zulassungsbedingungen zur ergänzenden Prüfung

1. Wer zur ergänzenden Prüfung zugelassen werden will, hat beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat ein Anmeldeformular mit einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass/ID) sowie Angaben über im Ausland erworbene Fähigkeitsausweise einzureichen.

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