563.150
CH-BS
§ 4 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) - Zulassungsbedingungen zur ergänzenden Prüfung
§ 4 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) · Zulassungsbedingungen zur ergänzenden Prüfung
1. Wer zur ergänzenden Prüfung zugelassen werden will, hat beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat ein Anmeldeformular mit einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass/ID) sowie Angaben über im Ausland erworbene Fähigkeitsausweise einzureichen.