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563.150 CH-BS

§ 3 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) - Zulassungsbedingungen zur Wirtefachprüfung

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§ 3 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) · Zulassungsbedingungen zur Wirtefachprüfung

1. Wer zur Wirtefachprüfung zugelassen werden will, hat beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat ein Anmeldeformular mit einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass/ID) einzureichen.

2. Kandidatinnen und Kandidaten müssen volljährig und urteilsfähig sein.

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