563.150
CH-BS
§ 3 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) - Zulassungsbedingungen zur Wirtefachprüfung
§ 3 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) · Zulassungsbedingungen zur Wirtefachprüfung
1. Wer zur Wirtefachprüfung zugelassen werden will, hat beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat ein Anmeldeformular mit einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass/ID) einzureichen.
2. Kandidatinnen und Kandidaten müssen volljährig und urteilsfähig sein.