563.150
CH-BS
§ 14 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) - Rekurs
§ 14 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) · Rekurs
1. Gegen Prüfungsentscheide kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des Prüfungsergebnisses an das Bau- und Verkehrsdepartement rekurriert werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.