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563.150 CH-BS

§ 14 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) - Rekurs

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§ 14 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) · Rekurs

1. Gegen Prüfungsentscheide kann innert 10 Tagen seit Eröffnung des Prüfungsergebnisses an das Bau- und Verkehrsdepartement rekurriert werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

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