563.150
CH-BS
§ 13 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) - Gebühren
§ 13 Reglement über den Fähigkeitsausweis und über die Durchführung der Wirtefachprüfung (Prüfungsreglement) · Gebühren
1. Die ordentliche Prüfungsgebühr der Wirtefachprüfung beträgt Fr. 380. Für ergänzende Prüfungen wird eine Gebühr von Fr. 190 pro Fach erhoben.
2. Beantragt eine Kandidatin oder ein Kandidat einen ausserordentlichen Prüfungstermin gemäss § 2, beträgt die Prüfungsgebühr das Doppelte der ordentlichen Gebühr.
3. Die Gebühren für einen ausserordentlichen Prüfungstermin sind vor Beginn der Prüfung zu entrichten.
4. Die Prüfungsgebühr wird zur Hälfte zurückbezahlt, wenn die Kandidatin oder der Kandidat aus stichhaltigen Gründen die Anmeldung spätestens vier Arbeitstage vor der Prüfung schriftlich zurückgezogen hat. Bei Nichtbestehen der Prüfung findet keine Rückerstattung der Prüfungsgebühr statt.