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563.110 CH-BS

§ 4 Verordnung zum Gastgewerbegesetz - Bewilligungsgesuche

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Verordnung zum Gastgewerbegesetz · Bewilligungsgesuche

1. Gesuche um Erteilung oder Änderung einer Betriebsbewilligung zur Führung eines Beherbergungs- oder Restaurationsbetriebs sind für die Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach §§ 17 ff. des Gesetzes unter Vorlage des Kauf-, Pacht- oder Mietvertrags und des allfälligen Arbeitsvertrags sowie eines Privatauszuges aus dem Strafregister mit den anerkannten gastgewerblichen Fähigkeitsnachweisen schriftlich beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat einzureichen.

2. Vor Erteilung der entsprechenden Bewilligung darf der Betrieb nicht eröffnet werden.

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