563.110
CH-BS
§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz - Fähigkeitsausweis
Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung
§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz · Fähigkeitsausweis
1. Zum Erwerb des Fähigkeitsausweises organisiert und nimmt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat die Wirtefachprüfung einschliesslich ergänzender Prüfungen nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes ab.
2. ...