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563.110 CH-BS

§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz - Fähigkeitsausweis

Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung
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§ 13 Verordnung zum Gastgewerbegesetz · Fähigkeitsausweis

1. Zum Erwerb des Fähigkeitsausweises organisiert und nimmt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat die Wirtefachprüfung einschliesslich ergänzender Prüfungen nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes ab.

2. ...

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