563.100
CH-BS
§ 39 Gesetz über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz) - Grundsatz und Gebührenrahmen
Gebühren
§ 39 Gastgewerbegesetz · Grundsatz und Gebührenrahmen
1. Für die Gebührenerhebung der Bewilligungs- und Kontrollbehörden ist das Verwaltungsgebührengesetz massgebend.
2. Die Gebühren betragen bis CHF 2'500, in besonderen Fällen bis CHF 6'000.
3. Das Nähere wird durch Verordnung geregelt.