Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
563.100 CH-BS

§ 39 Gesetz über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz) - Grundsatz und Gebührenrahmen

Gebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 39 Gastgewerbegesetz · Grundsatz und Gebührenrahmen

1. Für die Gebührenerhebung der Bewilligungs- und Kontrollbehörden ist das Verwaltungsgebührengesetz massgebend.

2. Die Gebühren betragen bis CHF 2'500, in besonderen Fällen bis CHF 6'000.

3. Das Nähere wird durch Verordnung geregelt.

← § 38 Gastgewerbegesetz Gesetz über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz) - Zweck § 40 Gastgewerbegesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →