562.530
TPV
CH-BS
§ 12 Verordnung zum Trödel- und Pfandleihgewerbe - Gebühren
Pfandleihgewerbe
§ 12 Trödel- und Pfandleihverordnung, TPV · Gebühren
1. Die Bewilligung wird gegen eine zum Voraus zahlbare Gebühr von CHF 100 erteilt. Für die Verweigerung und den Widerruf der Bewilligung ist eine Gebühr von CHF 300 zu entrichten. In besonderen Fällen kann die Gebühr bis auf CHF 50 herabgesetzt werden.
2. Ein besonderer Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die Bewilligung im Laufe des Kalenderjahres erteilt wird und bis zum Ablauf der Bewilligung nur noch eine kurze Frist verbleibt.