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§ 3 Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel

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§ 3 Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel

1. Für den Erlass einer begründeten Ablehnungsverfügung erhebt die Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing eine Gebühr in der Höhe von CHF 200.

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