562.350
CH-BS
§ 3 Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel
§ 3 Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel
1. Für den Erlass einer begründeten Ablehnungsverfügung erhebt die Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing eine Gebühr in der Höhe von CHF 200.