562.350
CH-BS
§ 1 Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel
§ 1 Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel
1. Die Fachstelle Messen und Märkte der Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des Präsidialdepartements des Kantons Basel-Stadt erhebt folgende Standplatzgebühren, und zwar pro Standplatz und Veranstaltung
2. Für spezielle Geschäfte etc., die nicht veranstaltungstypisch sind, aber zur Attraktivitätssteigerung der Veranstaltung beitragen, kann die Gebühr reduziert werden.