562.320
CH-BS
§ 47 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Wirksamkeit
Schlussbestimmungen
§ 47 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Wirksamkeit
1. Diese Verordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. Januar 2010 wirksam.