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§ 47 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Wirksamkeit

Schlussbestimmungen
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§ 47 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Wirksamkeit

1. Diese Verordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. Januar 2010 wirksam.

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