562.320
CH-BS
§ 34 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Marktzeiten
Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Flohmärkte
§ 34 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Marktzeiten
1. Die Marktzeiten sind
a) Barfüsserplatz: vom zweiten Mittwoch im Januar bis zum zweiten Mittwoch im Oktober jeweils am zweiten und vierten Mittwoch eines jeden Monats von 6.30-19.00 Uhr.
b) Petersplatz: in der Zeit vom ersten Samstag im Januar bis zum ersten oder zweiten Samstag im Oktober sowie ab dem vierten Samstag im November bis am Samstag vor der Weihnachtswoche grundsätzlich jeden Samstag von 7.30-16.00 Uhr.
2. Allfällige kurzfristige Änderungen der Marktzeiten bleiben vorbehalten.
3. Die effektiven Betriebszeiten des Marktes werden von der Vollzugsbehörde geregelt.