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§ 33 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Marktstandorte

Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Flohmärkte
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§ 33 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Marktstandorte

1. Flohmärkte werden auf dem Barfüsserplatz und dem Petersplatz durchgeführt.

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