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§ 25 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Marktstandort

Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Basler Stadtmarkt und Basler Schlemmer-Markt
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§ 25 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Marktstandort

1. Der Basler Stadtmarkt und der Basler Schlemmer-Markt finden ganzjährig auf dem Marktplatz statt.

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