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§ 23 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Marktzeiten

Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Basler Weihnachtsmarkt
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§ 23 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Marktzeiten

1. Die Marktzeiten für die einzelnen Standorte werden in einer Vorschrift der Vollzugsbehörde festgehalten.

2. ...

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