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§ 22 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Dauer

Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Basler Weihnachtsmarkt
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§ 22 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Dauer

1. Der Basler Weihnachtsmarkt beginnt jeweils am Donnerstag vor dem letzten Samstag im November und dauert bis zum 23. Dezember.

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