Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
562.320 CH-BS

§ 21 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Marktstandort

Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Basler Weihnachtsmarkt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (43 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 21 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Marktstandort

1. Der Basler Weihnachtsmarkt findet auf dem Barfüsserplatz und auf dem Münsterplatz statt.

2. Das zuständige Departement kann zudem den Theaterplatz und/oder den Claraplatz zur Verfügung stellen.

← § 20 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel Geltungsbereich § 22 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →