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§ 19 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Allgemeines

Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Basler Weihnachtsmarkt
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§ 19 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Allgemeines

1. Am Basler Weihnachtsmarkt werden Waren vertrieben, welche in einem direkten Zusammenhang zur Adventszeit und zum Weihnachtsfest stehen. Es soll vorweihnachtliche Stimmung verbreitet werden. Der Basler Weihnachtsmarkt ist ein wichtiger Bestandteil der Basler Weihnacht und auf die Basler Innenstadt ausgerichtet. Ziel der Basler Weihnacht und damit des Basler Weihnachtsmarktes ist es, der Bevölkerung sowie den Besucherinnen und Besuchern der Stadt Basel während der Vorweihnachtszeit eine besonders attraktive Innerstadt zu bieten.

2. Zur Ergänzung des Marktgeschehens werden Verpflegungsstände bewilligt.

3. Gesuche für die Bewilligung eines Standplatzes sind bis am letzten Tag im Februar des jeweiligen Jahres einzureichen.

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