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§ 17 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Messestandorte

Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Basler Herbstmesse
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§ 17 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Messestandorte

1. Die zur Durchführung der Basler Herbstmesse vom Kanton zur Verfügung gestellten Örtlichkeiten sind der Petersplatz mit Bernoullistrasse, der Spalen- und Petersgraben, der Barfüsserplatz, der Münsterplatz, der Claraplatz, der Messeplatz und die Rosentalanlage, das Kasernenareal sowie die Sperrstrasse (sofern die Halle 3 dazu gemietet wird).

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