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§ 15 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel - Allgemeines

Besondere Bestimmungen (einzelne Veranstaltungen) - Abschnitt: Basler Herbstmesse
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§ 15 Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel · Allgemeines

1. Die Basler Herbstmesse ist eine traditionelle, im regionalen und nationalen Brauchtum verankerte, jährlich wiederkehrende öffentliche Veranstaltung, an der fliegende Bauten, Spiel- und Schiessgeschäfte, Handels- und Handwerksstände, Verpflegungs- und Süsswarenstände betrieben und Waren und Lebensmittel ausserhalb von ständigen Verkaufsräumen feilgeboten werden. Sie richtet sich an die Basler Bevölkerung sowie die Besucherinnen und Besucher der Stadt Basel als Zielpublikum.

2. Die Standorte der Basler Herbstmesse sollen auf die Basler Innerstadt konzentriert werden.

3. Mit der Auswahl der Geschäfte, welche an der Basler Herbstmesse vertreten sind, soll unter Berücksichtigung des nationalen Charakters der Veranstaltung eine Attraktivitätssteigerung der Stadt Basel erreicht werden.

4. Gesuche für die Bewilligung eines Standplatzes sind bis am 31. Januar des jeweiligen Jahres einzureichen.

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