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§ 4 Gesetz über die Basler Herbstmesse - Orte

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§ 4 Gesetz über die Basler Herbstmesse · Orte

1. Die Basler Herbstmesse findet in der Basler Innenstadt auf geeigneten öffentlichen Plätzen und Strassen sowie auf Flächen, die von Privaten dafür zur Verfügung gestellt werden, statt.

2. Der Regierungsrat ist berechtigt, in einer Verordnung zu bestimmen, dass bestimmte Warengattungen und Dienstleistungen nur an einzelnen Orten angeboten werden.

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