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§ 7 Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) - Organisation und Verwaltung

Äufnung, Verwendung und Verwaltung der Swisslos-Sportfonds-Mittel
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§ 7 Swisslos-Sportfonds-Verordnung · Organisation und Verwaltung

1. Organe des Swisslos-Sportfonds sind die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Geschäftsstelle.

2. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sport des Erziehungsdepartements ist für die Verwaltung des Swisslos-Sportfonds verantwortlich. Sie oder er leitet die Geschäftsstelle und wird bei Bedarf durch Mitarbeitende der Abteilung Sport unterstützt.

3. Die Rechnung des Swisslos-Sportfonds wird von der kantonalen Finanzkontrolle überprüft.

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