561.121
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) - Organisation und Verwaltung
Äufnung, Verwendung und Verwaltung der Swisslos-Sportfonds-Mittel
§ 7 Swisslos-Sportfonds-Verordnung · Organisation und Verwaltung
1. Organe des Swisslos-Sportfonds sind die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Geschäftsstelle.
2. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sport des Erziehungsdepartements ist für die Verwaltung des Swisslos-Sportfonds verantwortlich. Sie oder er leitet die Geschäftsstelle und wird bei Bedarf durch Mitarbeitende der Abteilung Sport unterstützt.
3. Die Rechnung des Swisslos-Sportfonds wird von der kantonalen Finanzkontrolle überprüft.